Weitere technische Prüfungen

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Im Rahmen der CE Kennzeichnung können zusätzliche Prüfungen von Maschinen und Anlagen oder andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

 

Performance Level Berechnung der sicherheitsgerichteten Steuerung
(EN ISO 13849)

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Prüfung des Explosionsschutzes bzw. Erstellung des Explosionsschutzdokumentes (ATEX und Gefahrstoffverordnung)

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Elektrische Sicherheitsprüfung und Abnahme der Elektrotechnik von Maschinen (VDE 0113)

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Prüfung der Schutzeinrichtungen (EN ISO 13855 / EN ISO 13854 / EN ISO 13857 / BetrSichV)

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Bewertung der Lärmemissionen (EN ISO 3746 / EN ISO 11204)

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Bewertung der erforderlichen elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV-Richtlinie)

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In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

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Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

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Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

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Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

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Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

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„Lesen Sie unbedingt diesen kostenlosen Leitfaden zur CE Kennzeichnung, wenn Sie Geräte, Maschinen, Anlagen oder Produkte auf dem europäischen Markt verkaufen oder betreiben…“