CE für Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen

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In vielen Maschinen oder Anlagen kann die Bildung explosionsfähiger Atmosphären im Normalbetrieb nicht zuverlässig verhindert werden. Die Betreiber der Maschinen oder Anlagen, in denen eine solche explosive Atmosphäre entstehen können, sind verpflichtet, vor der Inbetriebnahme oder bei Änderungen von Arbeitsmitteln oder Arbeitsprozessen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.

 

Rechtsgrundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten ist die Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV), in der die europäischen Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG „Explosionsfähige Atmosphäre“ in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Risikobewertung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen enthält, die zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus ergriffen wurden.

 

Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört insbesondere die Definition potenziell explosionsgefährdeter Bereiche für den sogenannten Normalbetrieb und deren Aufteilung in Zonen. Es sollten jedoch auch spezielle Prozesse und Aktivitäten einbezogen werden, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden sollten.

 

Der gesamte Umfang der Maßnahmen sollte für alle Betriebsphasen der Systemnutzung festgelegt und dokumentiert werden. Im Allgemeinen sind die formalen Anforderungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und insbesondere zur Dokumentation sehr hoch. Das Thema ist sehr komplex und erfordert spezielle Kenntnisse.

Unsere Dienstleistungen

 

  • Unterstützung bei der Prüfung des Explosionsschutzes bzw. Erstellung des Explosionsschutzdokuments unter Berücksichtigung der Gefahrenstoffverordnung und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU.
  • Sie erhalten die Explosionsschutzdokumentation in einem offenen Word-Format. Somit ist sichergestellt, dass Sie weitere Überarbeitungen auch selbst erbringen können. Zusätzlich erhalten Sie die Explosionsschutzdokumentation in einer Farbdruckversion auf hochwertigem 160 g/m² Papier. Die Bindung erfolgt durch eine stabile Spiralbindung.
  • Wir übersetzen Ihre Explosionsschutzdokumentation bzw. die komplette technische Dokumentation in allen Sprachen der Welt.

 

Wie lange dauert es, bis die Explosionsschutzdokumentation fertig ist?

 

Je nach Komplexität, Größe und Bauzeit der Maschine kann die Zeit zur fertigen Explosionsschutzdokumentation einige Wochen betragen. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie uns einbeziehen, desto besser können wir die noch erforderlichen Maßnahmen koordinieren und desto rentabler ist es für Sie, diese Maßnahmen umzusetzen.

 

Wie profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit TD CE?

 

Mit TD CE können Sie auf mehr als 10 Jahre Erfahrung und mehr als 500 erfolgreich abgeschlossene Projekte aus verschiedenen Brachen zurückgreifen. Wir zeichnen uns insbesondere durch kurze Reaktionszeiten und individuelle Kundendienstmöglichkeiten im Bereich der CE-Kennzeichnung aus.

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In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

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Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

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Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

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Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

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Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

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