Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung

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Eine Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der CE Kennzeichnung, die der Hersteller, Betreiber, Importeur, Händler, Inverkehrbringer oder Bevollmächtigte jeder Maschine in der Amtssprache des Verwendungslandes beifügen muss. Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist erforderlich, um mit Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum zu handeln oder diese betreiben zu können. Sie ist sozusagen der Reisepass der Maschine.

 

Wann benötigen Sie eine Konformitätserklärung?

 

Die Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer vollständigen Maschine oder Anlage.

 

Wann benötigen Sie eine Einbauerklärung?

 

Die Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer nicht betriebsfertigen, so genannten unvollständigen Maschine.

Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine vollständige Maschine zu bilden.

Was beinhaltet eine Konformitäts- bzw. Einbauerklärung?

 

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung beinhaltet folgende Punkte:

  • Bezeichnung „Original Konformitäts- bzw. Einbauerklärung“
  • Name und Anschrift des Herstellers bzw. Inverkehrbringers
  • Beschreibung und Identifizierung der Maschine bzw. unvollständigen Maschine
  • Erklärung der Übereinstimmung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Konformitätserklärung)
  • Hinweis, dass die Inbetriebnahme solange untersagt ist, bis die Konformität mit der betreffenden Richtlinie festgestellt ist (Einbauerklärung)
  • Herangezogenen Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie)
  • Eingehaltene harmonisierte Normen bzw. technische Regeln
  • Angabe des Bevollmächtigten für die Zusammenstellung der Unterlagen (muss in der EG ansässig sein)
  • Unterzeichnung durch den Hersteller bzw. Inverkehrbringer

 

Wer unterzeichnet die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung?

 

Jemand der im Namen des Herstellers bzw. Inverkehrbringers eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten darf (z. B. Geschäftsführer, Prokurist).

 

Unsere Dienstleistung:

  • Wir erstellen Ihre Konformitäts- bzw. Einbauerklärung in einem übersichtlichen und einheitlichen Format unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder weiteren Richtlinien mit einer Zusammenstellung der bei der Herstellung angewandten Normen und Richtlinien.
  • Wir überprüfen und aktualisieren Ihre bestehende Konformitäts- bzw. Einbauerklärung nach dem aktuellen Stand der Technik.
  • Wir übersetzen Ihre Konformitäts- bzw. Einbauerklärung bzw. die komplette technische Dokumentation in allen Sprachen der Welt.
  • Sie erhalten die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung in einem offenen
    Word-Format. Somit ist sichergestellt, dass Sie weitere Überarbeitungen auch selbst erbringen können.
  • Zusätzlich erhalten Sie die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung in einer Farbdruckversion auf hochwertigem 160 g/m² Papier.
  • Um Zeit, Geld und Nerven zu sparen und Fehler zu vermeiden, sind unsere Dokumente mit Hilfe von Textmarken aufgebaut. Sie können einmal eingegebene Texte wie z. B. Bezeichnung, Nummer, Baujahr, bestimmungsgemäße Verwendung viele weitere relevante Daten an beliebiger Stelle mehrfach automatisch wiederholen lassen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil für Ihre weiteren Projekte.

 

Wie lange dauert es, bis die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung fertig ist?

 

Die Zeit zur fertigen Konformitäts- bzw. Einbauerklärung kann einige Stunden in Anspruch nehmen, da eine Normen- und Richtlinienrecherche erfolgen muss. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie uns einbeziehen, desto besser können wir die noch erforderlichen Maßnahmen koordinieren.

 

Wie profitieren Sie von der Zusammenarbeit mit TD CE?

 

Mit TD CE können Sie auf mehr als 10 Jahre Erfahrung und mehr als 500 erfolgreich abgeschlossene Projekte aus verschiedenen Brachen zurückgreifen. Wir zeichnen uns insbesondere durch kurze Reaktionszeiten und individuelle Kundendienstmöglichkeiten im Bereich der CE-Kennzeichnung aus.

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In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

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Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

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Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

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Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

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Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

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