Erstellung einer
Risikobeurteilung

Image

Jedes herstellende Unternehmen ist verpflichtet, sichere Maschinen, Anlagen oder Geräte in den Verkehr zu bringen. Der Weg dorthin führt über die Erstellung einer Risikobeurteilung. Diese umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen und die Warnung vor Restrisiken.

 

Leider wird häufig auf eine Risikobeurteilung verzichtet, da diese einerseits als kostenintensiv gilt und andererseits die Konstrukteure oftmals nicht genau wissen, wie eine Risikobeurteilung durchzuführen ist. Schon seit 1995 ist die Risikobeurteilung eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die CE Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung.

 

In der Risikobeurteilung müssen Gefährdungen zunächst konstruktiv beseitigt werden, sofern diese frühzeitig erkannt werden. Häufig können dadurch teure Schutzeinrichtungen eingespart und die Handhabung der Maschine erleichtert werden. Bestehen an der Maschine noch erhebliche Restgefahren, die konstruktiv nicht beseitigt werden können, müssen diese durch zusätzliche Schutzeinrichtungen beseitigt werden. Auf verbleibende Restgefahren muss in der Betriebsanleitung in Form von Warnhinweisen und Hinweisen auf die Personalqualifikation und die zu tragende persönliche Schutzausrüstung aufmerksam gemacht werden.

 

Durch eine im Entwicklungsprozess durchgeführte Risikobeurteilung wird das Produkthaftungsrisiko reduziert und die damit verbundenen Folgekosten gesenkt. Bei Folgeprojekten ist eine einfachere und schnellere Risikobeurteilung möglich. Das Know-how bleibt auch bei Austritt von Mitarbeitern erhalten, da es gut dokumentiert wurde.

Unsere Dienstleistung

  • Wir erstellen Ihre Risikobeurteilung unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EN ISO 12100, EN ISO 13849-1/-2 sowie von C-Normen.
  • Auf Wunsch erstellen wir für Sie Ihre Risikobeurteilung mit dem Programm Microsoft Word oder Safexpert.
  • Wir überprüfen und aktualisieren Ihre bestehende Risikobeurteilung nach dem aktuellen Stand der Technik.
  • Wir übersetzen Ihre Risikobeurteilung bzw. die komplette technische Dokumentation in allen Sprachen der Welt.

 

Unsere Risikobeurteilung beinhaltet folgende Punkte:

  • Inhalts- und Abbildungsverzeichnis
  • Detaillierte Beschreibung zur Risikobeurteilung
  • Normen- und Richtlinienrecherche
  • Gefährdungsliste nach EN ISO 12100
  • Detaillierte Beschreibung zu den Grenzen, bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlanwendung, Nutzergrupper, Materialien, Lebensphasen der Maschine
  • Checkliste nach Anhang 1 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Checkliste Dokumentation für die elektrische Ausrüstung
  • Maßnahmenkatalog (Zusammenfassung)
  • Angaben zum erforderlichen Performance Level (PLr) einer Sicherheitsfunktion (z. B. Not-Halt)
  • Unterschriftenkarte (Verantwortlichkeit)
  • Checkliste Piktogramme
  • Checkliste persönliche Schutzausrüstung
  • Checkliste zur Überprüfung der Konformität
  • Lektorat durch einen weiteren CE Experten
  • Gebundene Farbdruckversion auf hochwertigem 160 g/m² Papier. Die Bindung erfolgt durch eine stabile Spiralbindung.

 

Um Zeit, Geld und Nerven zu sparen und Fehler zu vermeiden, sind unsere Dokumente mit Hilfe von Textmarken aufgebaut. Sie können einmal eingegebene Texte wie z. B. Bezeichnung, Nummer, Baujahr, bestimmungsgemäße Verwendung, Fehlanwendungen und viele weitere relevante Daten an beliebiger Stelle mehrfach automatisch wiederholen lassen. Das verschafft Ihnen einen Vorteil für Ihre weiteren Projekte.

Jetzt ein kostenloses
Erstgespräch anfragen.

Jetzt ein kostenloses
Erstgespräch anfragen

In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

Mehr lesen

Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

Mehr lesen

Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

Mehr lesen

Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

Mehr lesen

Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

Mehr lesen

Sensationell: Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen CE Leitfaden als PDF, um mehr zum Thema CE zu erfahren

download

„Lesen Sie unbedingt diesen kostenlosen Leitfaden zur CE Kennzeichnung, wenn Sie Geräte, Maschinen, Anlagen oder Produkte auf dem europäischen Markt verkaufen oder betreiben…“