Eine Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist ein wesentlicher Bestandteil der CE Kennzeichnung, die der Hersteller, Betreiber, Importeur, Händler, Inverkehrbringer oder Bevollmächtigte jeder Maschine in der Amtssprache des Verwendungslandes beifügen muss. Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist erforderlich, um mit Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen und Anlagen im Europäischen Wirtschaftsraum zu handeln oder diese betreiben zu können. Sie ist sozusagen der Reisepass der Maschine.
Wann benötigen Sie eine Konformitätserklärung?
Die Konformitätserklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer vollständigen Maschine oder Anlage.
Wann benötigen Sie eine Einbauerklärung?
Die Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer nicht betriebsfertigen, so genannten unvollständigen Maschine.
Eine unvollständige Maschine ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden, um zusammen mit ihnen eine vollständige Maschine zu bilden.