Prüfung der Schutzeinrichtungen nach BetrSichV, EN ISO 13854, EN ISO 13855 und
EN ISO 13857

Image

Die technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit mit Maschinen und Anlagen sind derzeit vielfältig. Mit dem Ziel einer immer besseren Integration der funktionalen Sicherheit in Maschinen und Anlagen zum Schutz von Personen und Maschinen, hat sich der Einsatz von speziellen Schutzeinrichtungen bewährt.

 

Zu diesen Schutzeinrichtungen gehören u. a.:

  • Not-Halt-Schalter
  • Feststehende und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Sicherheitsschaltern und Zuhaltungen
  • Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen wie z. B. Lichtvorhänge, Lichtgitter oder Laserscanner
  • Druckempfindliche Schutzeinrichtungen wie z. B. Schaltmatten
  • Zweihandschaltungen
  • Zustimmtaster u.v.m

 

Diese Schutzeinrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dies bedeutet, dass Art, Umfang und Prüfungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 14 der BetrSichV vom Arbeitgeber im Rahmen der Risikobewertung festgelegt werden müssen, daher muss mindestens eine Prüfung jährlich durchgeführt werden.

 

Der Bediener ist für die Sicherheit bei Arbeiten an der Maschine verantwortlich. Dies gilt nicht nur für die Festlegung der Prüftermine und deren Umfang, sondern auch für die korrekte Durchführung und Dokumentation dieser Überprüfungen. Es ist zu beachten, dass die Überprüfungen nur von „qualifizierten Personen“ gemäß BetrSichV / TRBS 1203 durchgeführt werden dürfen.

 

Gerne beraten wir Sie zur Prüfung der Schutzeinrichtungen an Ihren Maschinen. Klicken Sie dazu auf den Button und kontaktieren Sie uns.

Jetzt ein kostenloses
Erstgespräch anfragen.

Jetzt ein kostenloses
Erstgespräch anfragen

In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

Mehr lesen

Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

Mehr lesen

Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

Mehr lesen

Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

Mehr lesen

Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

Mehr lesen

Sensationell: Sichern Sie sich jetzt Ihren kostenlosen CE Leitfaden als PDF, um mehr zum Thema CE zu erfahren

download

„Lesen Sie unbedingt diesen kostenlosen Leitfaden zur CE Kennzeichnung, wenn Sie Geräte, Maschinen, Anlagen oder Produkte auf dem europäischen Markt verkaufen oder betreiben…“