Jedes herstellende Unternehmen ist verpflichtet, sichere Maschinen, Anlagen oder Geräte in den Verkehr zu bringen. Der Weg dorthin führt über die Erstellung einer Risikobeurteilung. Diese umfasst das Abschätzen möglicher Gefahren, das Treffen von geeigneten Gegenmaßnahmen und die Warnung vor Restrisiken.
Leider wird häufig auf eine Risikobeurteilung verzichtet, da diese einerseits als kostenintensiv gilt und andererseits die Konstrukteure oftmals nicht genau wissen, wie eine Risikobeurteilung durchzuführen ist. Schon seit 1995 ist die Risikobeurteilung eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die CE Kennzeichnung und EG-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung.
In der Risikobeurteilung müssen Gefährdungen zunächst konstruktiv beseitigt werden, sofern diese frühzeitig erkannt werden. Häufig können dadurch teure Schutzeinrichtungen eingespart und die Handhabung der Maschine erleichtert werden. Bestehen an der Maschine noch erhebliche Restgefahren, die konstruktiv nicht beseitigt werden können, müssen diese durch zusätzliche Schutzeinrichtungen beseitigt werden. Auf verbleibende Restgefahren muss in der Betriebsanleitung in Form von Warnhinweisen und Hinweisen auf die Personalqualifikation und die zu tragende persönliche Schutzausrüstung aufmerksam gemacht werden.
Durch eine im Entwicklungsprozess durchgeführte Risikobeurteilung wird das Produkthaftungsrisiko reduziert und die damit verbundenen Folgekosten gesenkt. Bei Folgeprojekten ist eine einfachere und schnellere Risikobeurteilung möglich. Das Know-how bleibt auch bei Austritt von Mitarbeitern erhalten, da es gut dokumentiert wurde.