Elektrische Sicherheitsprüfung und Abnahme der Elektrotechnik von Maschinen
(z. B. VDE 0113)

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Elektrische Baugruppen von Maschinen und Anlagen sowie andere Systeme und Betriebsmittel müssen einer elektrischen Prüfung unterzogen werden. Vor der Inbetriebnahme, nach Änderungen, Reparaturen und Austausch von Maschinenteilen sowie in regelmäßigen Abständen sollte die Maschine bzw. Anlage überprüft werden. Die Überprüfungen sind eine Grundvoraussetzung für die Arbeitssicherheit von Personen, da selbst vermeintlich geringfügige Schäden an einem elektrischen System fatale Folgen haben können. Lose Klemmen, schlechte oder überlastete Kontakte sind häufig für Maschinenausfälle, Unfälle oder Brände verantwortlich.

 

Daher verbessert eine vorbeugende Instandhaltung eine frühzeitige Erkennung von Fehlern die Betriebssicherheit erheblich. Regelmäßige Inspektionen schützen nicht nur Eigentum, Leib und Leben, sondern senken auch die langfristigen Kosten und das Haftungsrisiko.

 

Alle technischen Prüfungen sind gemäß den allgemeinen Anforderungen der Regelwerke der Berufsgenossenschaften durchzuführen. Wenn es spezielle Produktnormen (CE Normen) für einen Maschinentyp gibt, sollten diese Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen haben. Die endgültige Dokumentation der Tests enthält die Messprotokolle und alle anderen Daten.

 

Die elektrische Sicherheitsprüfung erfolgt durch ein strategisches Partnerunternehmen. Gerne beraten wir Sie zur elektrischen Sicherheitsprüfung und Abnahme der Elektrotechnik von Maschinen. Klicken Sie dazu auf den Button und kontaktieren Sie uns.

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In 5 Schritten zur CE Kennzeichnung

Der Ablauf der CE Kennzeichnung lässt sich schematisch in 5 Schritten darstellen.

Schritt 1 – Datenaufnahme

Die Datenaufnahme erfolgt virtuell bzw. bei Ihnen vor Ort. Vorhandene technische Dokumente werden gesichtet und Ihre Maschine an sicherheitsrelevanten Stellen geprüft.

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Schritt 2 – Erstellung einer Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein grundlegender Bestandteil des CE Konformitätsverfahrens.

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Schritt 3 – Weitere technische Prüfungen

Während des Konformitätsbewertungsverfahrens können zusätzliche Prüfungen der Anlage oder Maschine oder weitere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente erforderlich sein.

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Schritt 4 – Erstellung einer Betriebs- bzw. Montageanleitung

Die Betriebs- bzw. Montageanleitung dient in erster Linie dazu, den Bediener der Anlage oder Maschine in die Lage zu versetzen, diese sicher bedienen zu können bzw. zu warten und instand zu setzen.

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Schritt 5 – Vorbereitung einer Konformitäts- bzw. Einbauerklärung und Anbringung des Typenschilds inkl. CE Zeichen.

Die Konformitäts- bzw. Einbauerklärung ist eine Eigenerklärung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers einer Anlage oder Maschine. Das Typenschild bestätigt die CE-Konformität der Maschine.

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