In vielen Maschinen oder Anlagen kann die Bildung explosionsfähiger Atmosphären im Normalbetrieb nicht zuverlässig verhindert werden. Die Betreiber der Maschinen oder Anlagen, in denen eine solche explosive Atmosphäre entstehen können, sind verpflichtet, vor der Inbetriebnahme oder bei Änderungen von Arbeitsmitteln oder Arbeitsprozessen ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Rechtsgrundlage für die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten ist die Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV), in der die europäischen Richtlinien 2014/34/EU und 1999/92/EG „Explosionsfähige Atmosphäre“ in die nationale Gesetzgebung aufgenommen wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, im Rahmen seiner Risikobewertung ein Explosionsschutzdokument (ExSD) zu erstellen, das alle technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen enthält, die zur Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus ergriffen wurden.
Zu den erforderlichen Maßnahmen gehört insbesondere die Definition potenziell explosionsgefährdeter Bereiche für den sogenannten Normalbetrieb und deren Aufteilung in Zonen. Es sollten jedoch auch spezielle Prozesse und Aktivitäten einbezogen werden, die bei der Zoneneinteilung nicht berücksichtigt werden sollten.
Der gesamte Umfang der Maßnahmen sollte für alle Betriebsphasen der Systemnutzung festgelegt und dokumentiert werden. Im Allgemeinen sind die formalen Anforderungen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und insbesondere zur Dokumentation sehr hoch. Das Thema ist sehr komplex und erfordert spezielle Kenntnisse.