Die neue Maschinenverordnung

Aug.08.2023

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde veröffentlicht!

 

Was ändert sich mit der neuen Maschinenverordnung? …

 

Wann kommt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29.06.2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt ohne Übergangsfrist in Kraft. Hersteller haben bis zum 20.01.2027 Zeit, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und müssen ab diesem Datum die neuen Vorschriften erfüllen.

 

Ab wann muss die neue Maschinenverordnung angewendet werden?

Die neue Maschinenverordnung muss ab dem 20.01.2027 angewendet werden. Unternehmen sollten sich jedoch bereits vor diesem Datum mit den neuen Anforderungen befassen, da ab diesem Zeitpunkt die Konformitätserklärung, technische Unterlagen usw. gemäß der neuen Verordnung erstellt sein müssen.

 

Dürfen die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 parallel angewendet werden?

Die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 dürfen nicht parallel angewendet werden. Es gibt eine Stichtagsregelung, die sich nach dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens richtet. Wenn Hersteller an einem Projekt arbeiten, das nach dem 20.01.2027 in Verkehr gebracht wird, sollten sie die neue Maschinenverordnung verwenden. Für alle anderen Fälle gilt die Maschinenrichtlinie. Maschinen, die vor dem 20.01.2027 ausgeliefert werden, erhalten eine Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie. Produkte, die danach ausgeliefert werden, benötigen eine Konformitätserklärung gemäß der neuen Maschinenverordnung. Hersteller können bereits jetzt zusätzliche Anforderungen erfüllen, aber es ist nicht erlaubt, formale Anforderungen wie Konformitätsbewertungsverfahren zu mischen.

 

Was ändert sich am Inhalt der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Die wesentlichen Änderungen der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im Vergleich zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind:

  1. Die Reihenfolge der Artikel und Anhänge ändert sich, was zu einer Anpassung der Terminologie führt. Die Bezeichnung von Maschinen und zugehörigen Produkten erfolgt nun konsequenter.
  2. Es gibt Änderungen im Verfahren für Hochrisikomaschinen, die zwischen den Subtypen A und B unterscheiden. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren.
  3. Die neue Verordnung erwähnt explizit Nachmarktpflichten für Hersteller, die erforderliche Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität vorsehen.
  4. Es wird die Möglichkeit eingeführt, digitale Betriebsanleitungen mit Einschränkungen bereitzustellen, während gedruckte Anleitungen weiterhin auf Verlangen ausgehändigt werden müssen.
  5. Die Sicherheit von Maschinen wird zu einer Herstellerpflicht. Es werden Anforderungen zum Schutz vor Beeinflussung und zur Resilienz von Steuerungen festgelegt.
  6. Es gibt spezifische Anforderungen für Künstliche Intelligenz und selbstentwickelndes Verhalten in den Risikobeurteilungen.

 

Warum ist die neue Vorschrift eine Verordnung und keine Richtlinie mehr?

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die Verordnung wird anstelle einer Richtlinie verwendet, um Rechtsklarheit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Im Gegensatz zur Richtlinie muss die Verordnung in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet werden, was zu einer einheitlicheren Umsetzung führen sollte. Die neue Verordnung wird ab dem 20.01.2027 verpflichtend sein. Ein zentrales Thema ist die Sicherheit von vernetzten Maschinen (Smart Machines) und die Einhaltung von Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen wie dem Cyber Resilliance Act und der Funkgeräterichtlinie. Hersteller, die bereits gut organisiert sind und die aktuellen Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen, sollten gut auf die neuen Anforderungen vorbereitet sein.

 

Fazit

 

Was jetzt zu tun ist?

Hersteller von Produkten, die unter den Geltungsbereich der Maschinenverordnung fallen, haben bis zum 19. Januar 2027 Zeit, sich auf die bevorstehende Umstellung vorzubereiten. Ab dem 20. Januar 2027 müssen diese Produkte den Anforderungen der neuen Verordnung (EU) 2023/1230 entsprechen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der neuen EU-Rechtsvorschrift auseinanderzusetzen und die erforderlichen Schritte für das Unternehmen vorzubereiten, ohne in Panik zu geraten.

 

Wir stehen Ihnen gerne zur Unterstützung zur Verfügung.

Buchen Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei einem Experten und wir finden heraus, wie wir Ihnen am besten weiterhelfen können.

Jetzt ein kostenloses
Erstgespräch anfragen