Das heutige Thema stellt ein Beispiel aus der täglichen Arbeit von TD CE vor. Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da jede Anwendung eines Roboters unterschiedlich ist. Gerne besprechen wir mit Ihnen, Ihren speziellen Anwendungsfall.
Die Anforderungen an die Sicherheit von Industrierobotern wird in der international gültigen Norm „DIN EN ISO 10218-1 Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen – Teil 1: Roboter“ beschrieben. Dabei bezieht sich diese Norm ausschließlich auf den Roboter und NICHT auf die den Roboter umgebene Zelle.
Die Sicherheitsanforderung an die Roboterzelle bzw. an das System, dass den Roboter umgibt, wird in der „DIN EN ISO 10218-2 Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen – Teil 2: Robotersysteme und Integration“ beschrieben. Die Norm „DIN EN ISO 10218-2 Industrieroboter – Sicherheitsanforderungen“ konkretisiert die Anforderungen der im Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genannten Punkte. Die Norm stellt Anforderungen an die Integration von Industrierobotern, Industrierobotersystemen und Roboterzellen. So beschreibt die Norm Gefährdungen, Gefährdungssituationen sowie die verbundenen Risiken, die beim Einsatz von Industrierobotern entstehen können und wie diese zu verringern bzw. zu vermeiden sind.
Die „DGUV Information 209-074“ behandelt ebenfalls das Thema „Industrieroboter“. So fordern die Normen für Industrieroboter, die DIN EN ISO 10218-1 und DIN EN ISO 10218-2, für den sicherheitsbezogenen Teil der Steuerung eine Einfehlersicherheit mit partieller Fehlererkennung. Zusätzlich müssen laut DGUV-Information die Normen DIN EN ISO 13849-1 oder DIN EN 62061 beachtet werden. So müssen die sicherheitsbezogenen Steuerungssysteme (elektrisch, hydraulisch, pneumatisch und die Steuerung) den folgenden Kategorien entsprechen:
Durch das Zusammenwirken des Industrieroboters mit Sicherheitseinrichtungen wird aus der unvollständigen Maschine eine Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Maschine muss bei einer Inbetriebnahme im europäischen Wirtschaftsraum eine CE-Kennzeichnung erhalten. Bei der Inbetriebnahme des einzelnen Industrieroboters bzw. bei der Roboterzelle muss zwischen den Betriebsarten „Automatik“ und „Einrichten (Programmieren, Teachen …)“ unterschieden werden.
Durch den Betriebsartenwahlschalter kann zwischen den einzelnen Betriebsarten gewechselt werden. Somit ist es möglich, dass Bestandteile der sicherheitsrelevanten Steuerung außer Kraft gesetzt werden. Aus dieser Möglichkeit ergibt sich, dass der Betriebsartenwahlschalter ein Bestandteil der sicherheitsrelevanten Steuerung ist und dieser die oben genannten Anforderungen erfüllen muss.