Maschinen- und Konsumgüterimport aus Drittstaaten – Was Importeure wissen müssen

Oct.03.2024

Maschinen-Import: Erfüllung der europäischen Anforderungen ist Pflicht

Beim Import von Maschinen aus Drittstaaten gelten strikte Regeln, die eingehalten werden müssen, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Maschinen, die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eingeführt werden, müssen zwingend den EU-Harmonisierungsvorschriften entsprechen und eine vollständige, rechtskonforme CE-Dokumentation aufweisen. Ohne eine Konformitätserklärung und ggf. CE-Kennzeichnung ist der Import nicht zulässig.

Importeure von Maschinen aus Nicht-EU-Ländern tragen die volle Verantwortung dafür, dass die Maschinen den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Produkte aus Drittstaaten erfüllen diese Vorschriften nicht automatisch, selbst wenn entsprechende Zertifikate vorliegen. Daher müssen Importeure sicherstellen, dass die technischen Unterlagen korrekt sind und, falls nötig, ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wird.

Um Komplikationen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig die Konformität beim Hersteller zu prüfen und bei Bedarf einen CE-Experten hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.

Wer ist der Importeur bei der Einfuhr von Konsumgütern aus Drittstaaten?

Auch bei der Einfuhr von Konsumgütern in den EWR gibt es klare Regelungen. Importeur ist jede Person, die Konsumgüter in den EWR einführt oder einführen lässt – das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Zum Beispiel, wenn jemand über Plattformen wie Amazon von einem Verkäufer aus einem Drittstaat bestellt.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass der Verkäufer oder die Plattform, wie Amazon, als Importeur gilt. Dies ist jedoch nicht korrekt. Auch der Spediteur, der den Transport organisiert, ist nicht der Importeur. Stattdessen kann der Importeur, also die Person, die den Kauf tätigt, haftbar gemacht werden.

Wichtig: Es gibt sogenannte Erfüllungsdienstleister, die ebenfalls sicherstellen müssen, dass die Anforderungen der europäischen Vorschriften eingehalten werden. Große Plattformen wie Amazon fallen unter diese Regelung und tragen eine besondere Verantwortung. Plattformen wie TEMU und Wish sind aktuell noch ausgenommen, da sie derzeit nicht in diese Begriffsbestimmung fallen.

Fazit: Sowohl bei Maschinen als auch bei Konsumgütern aus Drittstaaten ist es entscheidend, die jeweiligen EU-Vorschriften zu kennen und einzuhalten. Andernfalls riskieren Importeure rechtliche Probleme und Haftungsansprüche. Nehmen Sie sich also die Zeit, die Konformität zu prüfen – und holen Sie bei Unsicherheiten fachkundige Unterstützung hinzu!

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