Haftungsrisiken für Hersteller

Oct.03.2024

Ob Maschine oder Arbeitsmittel – inzwischen ordnen mehr als 25 EU-Richtlinien die CE Kennzeichnung an. Mancher Hersteller oder Importeur mag in Versuchung geraten, die CE Kennzeichnungspflicht zu ignorieren. Allerdings kann es teuer werden, hier eine Abkürzung zu nehmen. Schließlich dürfen Maschinen nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vertrieben werden, wenn diese das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.

Und weil das CE-Zeichen auch immer wieder im Wettbewerbsrecht eine wichtige Rolle spielt, sollten sowohl Hersteller als auch Importeure und Händler das Thema CE Kennzeichnung beachten.

 

Was ist die CE Kennzeichnung?

Die CE Kennzeichnung wird an der Maschine angebracht. CE steht für Communautés européennes und ist die Abkürzung für Europäische Gemeinschaften. Das CE-Zeichen ist kein Qualitätssiegel. Mit dem CE-Zeichen wird bestätigt, dass die Maschine mit den EU-Richtlinien übereinstimmt und den gemeinschaftsrechtlichen Sicherheits- und Gesundheitsvorgaben entspricht. Ziel der CE Kennzeichnung ist die Erleichterung des Warenverkehrs. Mit ihr werden für den innergemeinschaftlichen Handel formale Hürden abgebaut. Sie dient in erster Linie den Marktüberwachungsbehörden zur erleichterten Kontrolle der Maschinenvermarktung.

 

Gesetzliche Grundlagen der CE Kennzeichnung

Gesetzliche Grundlagen für die CE Kennzeichnung sind EU-Richtlinien wie z. B. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und deutsche Gesetze, die diese entsprechend in nationales Recht umsetzen, zum Beispiel das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Ist die CE Kennzeichnung in einer EU-Richtlinie vorgesehen, darf das entsprechende Erzeugnis nur mit dem CE-Kennzeichen in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Umgekehrt dürfen Maschinen, für die keine Kennzeichnung vorgeschrieben ist, nicht mit einer CE Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden!

 

Konformitätsbewertungsverfahren

Bevor die CE Kennzeichnung auf der Maschine angebracht wird, muss der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Die Maschine muss die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien einhalten. Es ist eine Risikobeurteilung durchzuführen, um eventuell von der Maschine ausgehende Gefährdungen zu ermitteln und diese gegebenenfalls zu beseitigen.

Bei besonders gefährlichen Maschinen ist eine sog. „benannte Stelle“ am Konformitätsverfahren beteiligt. In diesem Fall wird das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer versehen, die die jeweilige Stelle angibt. Intern muss eine technische Dokumentation zusammengestellt und eine Original-Betriebsanleitung erstellt werden.

Sind alle Anforderungen erfüllt, wird schließlich die CE Kennzeichnung auf der Maschine angebracht. Zusätzlich zur CE Kennzeichnung ist die Übergabe der Original-Betriebsanleitung inkl. Konformitätserklärung an den Kunden vorgeschrieben.

 

Haftung und Ordnungs- und strafrechtliche Verstöße

Fangen wir damit an, ab wann die Marktaufsicht tätig wird und eventuell bei einem Unternehmen vor der Tür steht.

Unternehmen werden inzwischen öfters von Mitbewerbern und Marktbegleitern wegen unerlaubten Wettbewerbs angezeigt. Ein beliebter Grund ist hier eine fehlerhafte, unvollständige oder gar fehlende technische Dokumentation wie z. B. die Betriebsanleitung.

Weiterhin kann die Marktaufsicht aufgrund eines Vorkommnisses wie einem Arbeitsunfall tätig werden. In diesen Fällen werden die beteiligten Maschinen genauestens untersucht, beispielsweise mit Partnern wie dem TÜV.

Die Nichtkonformität ist ein wichtiger Handlungsgrund für die Marktüberwachung. Hier unter­scheidet man zwischen der materiellen und formalen Nichtkonformität. Bei der materiellen Nicht­konformität ist die Maschine selbst als unsicher einzustufen und gefährlich. Dies kann beispielswei­se dann gelten, wenn geforderte Schutzeinrichtungen nicht verbaut werden, die Maschine generell als unsicher eingestuft wird oder diese nicht dem Stand der Technik entspricht.

Die formale Nichtkonformität hingegen ist ein recht neuer Punkt. Verstoßen Maschinen gegen Richtlinien oder werden Vorgaben und Bedingungen, die für die CE Kennzeichnung notwendig sind, nicht eingehalten, kommt es zur formalen Nichtkonformität. Diese steht einem technischen Defekt oder einer unsicheren Maschine gleich und bevollmächtigt die Marktaufsichtsbehörden ebenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Bei fehlender oder illegaler Anbringung der CE Kennzeichnung muss den Hersteller mit einem hohen Bußgeld rechnen. Das Produktsicherheitsgesetz sieht in solch einem Fall Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

Im Fall von grober Fahrlässigkeit wie z. B. bei einer Gefährdung von Gesundheit und Leben steht eine Freiheitsstrafe im Raum.

 

Import und Umbau

Für die CE Kennzeichnung kann auch der Importeur verantwortlich gemacht werden, wenn eine Maschine, die außerhalb der EU hergestellt wurde, in die EU importiert werden soll. Weitere Personen können in diesem Sinn, als Hersteller zu qualifizieren sein, insbesondere wenn sie Maschinen umbauen oder aufrüsten.

 

Wettbewerbsrechtliche Folgen

Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zudem wettbewerbsrechtliche Folgen haben, beispielsweise eine Abmahnung. Die Sicherheits- und Gesundheitsrichtlinien auf EU-Ebene und die sie in nationales Recht umsetzenden deutschen Gesetze sind als solche Marktverhaltensregeln zu qualifizieren.

 

Werbung ist wettbewerbswidrig wie z. B. „CE geprüft

Der Maschinenkäufer ist sich oft nicht bewusst, dass die CE Kennzeichnung eine rein marktrechtlich relevante Angabe des Herstellers ist. Beim Käufer kann leicht der Eindruck entstehen, dabei würde es sich um ein Qualitätssiegel handeln. Um diesem Irrtum vorzubeugen, ist Werbung mit dem CE-Zeichen tabu. Der Verbraucher soll nicht dem Trugschluss erliegen, die Kennzeichnung sage etwas über die Qualität der Maschine aus. Das Problem hat erhebliche Praxisrelevanz, denn man kann sich schnell für die Konkurrenz angreifbar machen, wenn man etwa seine Maschine online mit Hinweis auf das CE-Zeichen bewirbt.

 

Fragen zur Umsetzung

Hersteller sollten also zunächst klären, ob für ihre Maschine eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben ist, welche Richtlinien und Normen für die gelten, ob es Ausnahmeregelungen gibt und welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

In Anbetracht der rechtlichen Komplexität dieses Themas ist die Einholung fachkundigen CE Experten zu empfehlen. So vermeidet man bereits im Vorfeld erhebliche Kosten und geht bei der CE Kennzeichnung auf Nummer sicher.

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