„Anleitungen sind was für Feiglinge, ich drücke Knöpfe, bis es klappt“ oder „Anleitungen liest nur der Staatsanwalt, macht nur so viel, dass wir rechtssicher sind“
Rechtlichen Grundlagen
Instruktionspflicht
Der Hersteller und der Verkäufer eines Produktes hat aufgrund vertraglicher, außervertraglicher oder öffentlich-rechtlicher Ansprüche eine Instruktionspflicht gegenüber seinem Kunden und gegenüber jedem, der mit dem Produkt arbeitet. Er muss über alle möglichen Nutzungsmöglichkeiten aufklären. Er muss über mögliche Gefahren umfassend aufklären und davor ausreichend und deutlich warnen.
Haftung
Die vertragliche Haftung und die außervertragliche Haftung ist bereits in deutschen Gesetzen verankert (Schadensersatz § 276 BGB, Gewährleistung § 434 / § 242 BGB, deliktische Haftung § 823 BGB, Produkthaftung § 3 ProdHaftG). Haftungsansprüche wie Minderung, Wandlung und Schadensersatz können die Rechtsfolgen bei Instruktionsmangel sein.
Rechtspflicht
Das Einhalten von Rechtspflichten ist die Grundvoraussetzung, die ein Hersteller oder Verkäufer eines Produktes erfüllen muss, um sein Produkt überhaupt auf den Markt zu bringen (EU-Richtlinien, Verordnungen und entsprechende, nationale Umsetzung).
8 Gerichtsurteile in Verbindung mit einer Betriebsanleitung
Als Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Betriebsanleitung für Ihre Maschine zur Verfügung zu stellen (Maschinenrichtlinie, Artikel 5 (1 c)).
Eine Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der CE Kennzeichnung, die der Hersteller, Betreiber, Bevollmächtigte, Importeur, Inverkehrbringer oder Händler jeder Maschine in der Amtssprache des Verwendungslandes beifügen muss. Darüber hinaus dienen die Betriebsanleitungen als Informationsquelle für alle Personen, die mit der Maschine in Berührung kommen. Die Betriebsanleitung kann als Grundlage für Unterweisungen oder für Gefährdungsbeurteilungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verwendet werden, da diese Informationen zu Restrisiken, die von der Maschine ausgehen, enthält.
Gerne erstellen wir Ihre Betriebs- bzw. Montageanleitung mit den entsprechenden Warn- und Bedienhinweisen inkl. Abbildungen, Zeichnungen und Piktogrammen unter Berücksichtigung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, DIN EN ISO 12100, DIN EN ISO 20607, DIN EN IEC/IEEE 82079-1 und weiteren, für Ihr Erzeugnis zutreffenden Richtlinien und Normen.
Wir können aber auch Ihre bestehende Betriebs- bzw. Montageanleitung nach dem aktuellen Stand der Technik überprüfen und aktualisieren und diese in allen Sprachen der Welt übersetzen.